Bei der Bearbeitung von Fällen von Kinderarbeit ist es wichtig, zu Lösungen zu kommen, die das Kind und seine Familie nicht in schlimmeren Zuständen enden lassen. Aus unserer Sicht müssen die verschiedenen Gründe und Abhängigkeiten, wie der Wegfall eines überlebenswichtigen Einkommens, bedacht werden, um auch darauf Antworten zu finden. Erforderlich sind auf das jeweilige Umfeld und die Situation zugeschnittene Massnahmen, die sich an den Rechten der Kinder orientieren. Wir setzen uns in unserer Projektarbeit in den Partnerländern und politisch in der Schweiz und international daher dafür ein:
Die Verbesserung von Bildungschancen: Dazu zählen der kostenlose Zugang zu qualitativer formaler und non-formaler Grund- und Ausbildung sowie angepasste Bildungsangebote für arbeitende Kinder. Bildung hilft den Kreislauf der Armut zu durchbrechen und ist eine wesentliche Grundlage für ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben.
Einkommensschaffende Massnahmen für die Eltern: Eltern und andere erwachsene Familienmitglieder müssen zu fairen Bedingungen und einem angemessenen Lohn arbeiten können, anstatt für das Überleben der Familie auf die Kinderarbeit und somit auch oft der Ausbeutung der Kinder angewiesen zu sein.
Den Staat in die Verantwortung nehmen: Der Staat hat die Pflicht, die Menschenrechte in seinem Einflussbereich zu verwirklichen. Er ist damit eine wichtige Zielgruppe unserer Arbeit. Darüber hinaus gilt es, auch andere gesellschaftlich relevante Akteure in die Verantwortung zu nehmen sowie die Zivilgesellschaft zu stärken, um Rechte einfordern zu können.
Kinder beteiligen: Kinder müssen mitreden, wenn es um ihre Belange geht. Das gilt auch für Mädchen und Jungen, die Kinderarbeit leisten. Deshalb achten wir darauf, dass sie in unseren Projekten beteiligt sind, sich organisieren und vernetzen und ihnen ihr Recht auf Beteiligung an Entscheidungen, die sie betreffen von lokal, national bis global gewährleistet wird.
Eröffnung von Beschwerdewegen: Kinder müssen sich beschweren können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Auf nationaler Ebene sollten Beschwerdeinstanzen, Kontakt- und Ombudsstellen geschaffen werden. Auf internationaler Ebene gibt es dazu mittlerweile ein von der Kindernothilfe initiiertes Individualbeschwerdeverfahren.